Bis September 2024 müssen die benannte Stelle und der Hersteller eine formelle schriftliche Vereinbarung unterzeichnet haben. Abhängig von der Klassifizierung der Altgeräte läuft die MDR-Übergangsfrist im Mai 2026 für maßgefertigte implantierbare Geräte der Klasse III, im Dezember 2027 für implantierbare Geräte der Klasse III und der Klasse IIb (Nicht-WET) und im Dezember 2028 für andere Geräte der Klassen IIb, IIa, Is und Im. Zum gleichen Zeitpunkt müssen nun hochklassifizierte Altgeräte (deren Complianceerklärung bis zum 26. Mai 2021 unterzeichnet wurde), die die Beteiligung einer benannten Stelle erfordern, MDR-zertifiziert sein.