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Die Medizinprodukteverordnung (MDR) und die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) verpflichten Hersteller und benannte Stellen, bestimmte Informationen und Dokumentation an die EU-Datenbank EUDAMED (Europäische Datenbank für Medizinprodukte) zu übermitteln.
EUDAMED ist ein von der EU-Kommission entwickeltes vielseitiges IT-System, das Informationen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sowie über die damit verbundenen Wirtschaftsakteure (wie z. B. Hersteller) sammelt, verarbeitet und an verschiedene Stakeholder weiterleitet. EUDAMED zielt darauf ab, die allgemeine Transparenz zu verbessern, einschließlich eines besseren Zugangs zu Informationen für die Öffentlichkeit und Angehörige des Gesundheitswesens, sowie die Koordinierung zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zu stärken. Das System umfasst sechs Module zu folgenden Themen:
Am 9. Juli 2024 wurde die Änderungsverordnung (EU) 2024/1860 über die schrittweise Einführung von EUDAMED im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) mit sofortiger Wirkung veröffentlicht.
Ziel der Änderungsverordnung war es, die Risikominimierung bei Engpässen bei Medizinprodukten auf dem Markt weiter zu verbessern. Für EUDAMED bedeutete dies:
Die Änderungsverordnung schreibt die Nutzung der entsprechenden EUDAMED-Module nach Ablauf einer festgelegten Übergangsfrist verbindlich vor, sobald im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) eine Mitteilung veröffentlicht wird, dass die betreffenden Module funktionsfähig sind und den Spezifikationen entsprechen.
Am 27. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) der Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission veröffentlicht, wonach die folgenden vier Module (von insgesamt sechs) für funktionsfähig erklärt wurden und den Spezifikationen entsprechen:
Es gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist; danach ist die Anwendung der Module ab dem 28. Mai 2026 verpflichtend.
Die nachstehenden Informationen fassen die wichtigsten Termine sowie die spezifischen Anforderungen zusammen, die ab diesen Terminen für Hersteller und benannte Stellen gelten.
27. November 2025
27. Mai 2026
27. November 2026
* Hinweis: Im Zusammenhang mit der Registrierung von Medizinprodukten im UDI/Dev-Modul bezieht sich der Begriff „Inverkehrbringen“ auf den Zeitpunkt, zu dem das erste Produkt eines bestimmten Medizinprodukts (z. B. das mit derselben UDI-DI gekennzeichnet ist) in Verkehr gebracht wird.
Hinweise zur Registrierung von Marktteilnehmern und zur Registrierung von Produkten finden Sie auf der Website des EUDAMED-Informationszentrums der Europäischen Kommission.
27. November 2025
27. Mai 2026
27. Mai 2027
Weitere Hinweise zur schrittweisen Einführung von EUDAMED im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1860 finden Sie in dem von der EU-Kommission veröffentlichten Dokument mit Fragen & Antworten.
Gemäß den jüngsten Informationen der EU-Kommission wird das Modul für Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen voraussichtlich im dritten Quartal 2026 für funktionsfähig erklärt. Das Modul zu klinischen Untersuchungen und Leistungsstudien befindet sich noch in der Entwicklung. Einzelheiten finden Sie in der aktualisierten Roadmap, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde.
BSI arbeitet intern daran, die geltende Frist vom 28. Mai 2026 für die Übermittlung von Antrags- und Zertifikatsdaten in das Modul „Benannte Stellen und Zertifikate“ von EUDAMED einzuhalten. Auf unserer Website und in unserer speziellen Broschüre erfahren Sie mehr über die Pläne von BSI zur Anbindung an EUDAMED.
Mit freundlichen Grüßen
Sofia Palme
Leiter der Regulierungsabteilung