Bis zum 26. Mai 2022 mussten alle neu in Verkehr gebrachten IVD und nicht sterilen Produkte der Klasse A die Anforderungen der IVDR erfüllen. Alle nach IVDD CE-zertifizierten Produkte müssen bis zum 26. Mai 2025 oder mit Ablauf ihres Zertifikats die IVDR erfüllen. Abhängig von der Risikoklasse für selbst deklarierte IVDD- Produkte endet die Übergangsfrist am 26. Mai 2025 für Produkte der Klasse D und verlängert sich bis zum 26. Mai 2026 für Produkte der Klasse C und bis zum 26. Mai 2027 für Produkte der Klassen B und sterile Produkte der Klasse A. Am 27. Mai 2027 müssen dann alle Produkte die Anforderungen der IVDR erfüllen.
Die Abverkaufsfrist für selbstzertifizierte IVD, die bereits unter der IVDD in Verkehr gebracht wurden, wurde aufgehoben. Diese Produkte können ohne gesetzliche Zeitbeschränkung weiter auf dem Markt bereitgestellt werden. Für hausinterne Produkte (In-house Produkte), muss die Begründung, dass ein gleichwertiges Produkt nicht auf dem Markt verfügbar ist, erst im Mai 2028 vorliegen.
*Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen für den Zeitplan der IVDR erst nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als wirksam angesehen werden können.