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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

    Wichtiger Hinweis: Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie Schulungen kaufen oder auf Schulungsmaterialien von dieser Website zugreifen oder diese herunterladen.

    Hierbei handelt es sich um eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (Lizenznehmer oder Sie) und BSI Assurance UK Limited, 389 Chiswick High Road, London, W4 4AL, Vereinigtes Königreich (Lizenzgeber oder wir) für den Erwerb von BSI-Schulungen und Schulungsmaterialien („Schulungen“ bzw. „Schulungsmaterialien“), die gedruckte Materialien und Online-Dokumentation (Dokumentation) umfassen.

    Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kaufen“ auf Ihrer Eventseite stimmen Sie diesen AGB zu. Sie sind für Sie und (falls Sie Arbeitgeber sind) Ihre Mitarbeitenden rechtsverbindlich. Wenn Sie diesen AGB nicht zustimmen, werden wir Ihnen keine Schulungsmaterialien oder Dokumentationen verkaufen und Sie müssen den Erwerbsprozess jetzt abbrechen.

    1. ANWENDUNG

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bereitstellung der Schulung durch BSI für den Kunden.

     

    2. AUSLEGUNG

    2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

    Vereinbarung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (i) der unterzeichnete Servicevertrag oder (ii) der abgeschlossene Online-Buchungsprozess.

    Geschäftstag: Jeder Tag außer Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England, an dem Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

    BSI: Die im Servicevertrag angegebene BSI-Einheit.

    Gebühren: Die vom Kunden für die Schulung zu zahlenden Gebühren gemäß Abschnitt 6 (Gebühren und Zahlung).

    Servicevertrag: Das Dokument, das BSI dem Kunden nach dessen Wunsch, Schulungsservices von BSI zu erhalten, zusendet und in dem die Einzelheiten der zu erbringenden Schulung und die Grundlage, auf der BSI diese zu erbringen beabsichtigt, dargelegt sind.

    Beauftragte(r): Eine Person oder ein Vertreter, die/der vom Kunden für die Teilnahme an der Schulung vorgesehen ist.

    Kunde: Eine Person oder Firma, die eine Schulung von BSI erwirbt.

    Kundendaten: Die vom Kunden bereitgestellten Daten zur Erleichterung der Schulung.

    Datenschutzgesetzgebung: umfasst Folgendes:

    (a) Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz von 2018, die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (EG-Richtlinie) von 2003; und

    (b) Alle sonstigen jeweils geltenden Gesetze zum Datenschutz und/oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Bereitstellung und den Erhalt von Schulungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten; und

    Alle vom Informationsbeauftragten herausgegebenen gesetzlichen Verhaltenskodizes in Bezug auf diese Gesetzgebung.

    Interne: Eine Schulung, die von BSI in den Räumlichkeiten des Kunden für dessen Beauftragte durchgeführt wird.

    Online-Buchungsprozess: Der Buchungsprozess ist über die folgende Website hier verfügbar

    Personenbezogene Daten: Die Bedeutung entspricht der in der Datenschutzgesetzgebung angegebenen.

    Verarbeitung: Die Bedeutung entspricht der in der Datenschutzgesetzgebung angegebenen.

    Öffentliche: Eine Schulung, die von BSI an einem physischen Ort oder online für alle Kunden und Beauftragten angeboten wird.

    Schulung: Eine Schulung, entweder intern oder öffentlich, die BSI dem Kunden gemäß dem Servicevertrag oder als Teil des Online-Buchungsprozesses anbietet.

    Schulungsmaterialien: Alle Materialien oder Dokumente, die von BSI im Rahmen der Schulung bereitgestellt werden.

    2.2 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf die geänderte oder neu erlassene Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle nachrangigen Rechtsvorschriften, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden.

     

    3. GRUNDLAGE DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, wenn entweder:

    3.1.1 Der Kunde den Online-Buchungsprozess abschließt; oder

    3.1.2 Bei Eingang einer elektronischen oder gedruckten Kopie des vom Kunden unterzeichneten Servicevertrags bei BSI, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann als in den Servicevertrag aufgenommen gelten.

    3.2 Mit Ausnahme der Bedingungen, die sich auf die jeweilige Schulung im Online-Buchungsprozess oder den Servicevertrag beziehen, werden alle von BSI herausgegebenen Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen in den Katalogen, Broschüren oder auf der Website von BSI ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von der darin beschriebenen Schulung zu vermitteln. Sie sind weder Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch haben sie vertragliche Wirkung.

    3.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Handelsbrauch impliziert werden.

    3.4 Jeder Servicevertrag kann nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum angenommen werden.

     

    4. BEREITSTELLUNG DER SCHULUNG

    4.1 BSI bemüht sich in angemessener Weise, dem Kunden die Schulung in allen wesentlichen Punkten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzustellen, behält sich jedoch das Recht vor, den Inhalt einer Schulung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

    4.2 BSI bemüht sich in angemessener Weise, die angegebenen Schulungstermine einzuhalten, jedoch handelt es sich bei diesen Terminen lediglich um voraussichtliche Termine, die sich ändern können.

    4.3 BSI behält sich das Recht vor, die Vereinbarung zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um geltendem Recht oder behördlichen Anforderungen zu entsprechen, oder wenn die Änderung die Art oder Qualität der Schulung nicht wesentlich beeinträchtigt, und BSI wird den Kunden in einem solchen Fall benachrichtigen.

    4.4 Ungeachtet der vorstehenden Unterabschnitte behält sich BSI das Recht vor, Schulungen jederzeit abzusagen, ohne dass dadurch eine zusätzliche Haftung gegenüber dem Kunden oder den Beauftragten entsteht. Unter solchen Umständen bietet BSI (nach eigenem Ermessen) alternative Termine, eine vollständige Rückerstattung oder eine Gutschrift an.

     

    5. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

    5.1 Der Kunde ist verpflichtet:

    5.1.1 Mit BSI im Hinblick auf alle Angelegenheiten bezüglich der Schulung zusammenzuarbeiten;

    5.1.2 BSI, seinen Mitarbeitenden, Vertretern, Beratern und Subunternehmern sämtliche Informationen vorzulegen, die BSI bei der Organisation der Schulung angemessenerweise benötigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzelheiten in Bezug auf den/die Beauftragten, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Aspekten vollständig und genau sind; und

    5.1.3 BSI bei Schulungen in seinen Räumlichkeiten (i) Zugang, Schulungsraum und alle für die Durchführung der Schulung erforderlichen Geräte bereitzustellen; und (ii) dem Kunden im Voraus angemessene Einrichtungen mitzuteilen.

     

    6. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

    6.1 Sofern im Servicevertrag nicht anders angegeben, werden die Gebühren für die Schulung auf einer Pro-Sitzung-Pro-Beauftragter-Basis berechnet.

    6.2 Der Kunde hat jede von BSI ausgestellte Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Schulung, auf ein von BSI auf der Rechnung angegebenes Bankkonto zu zahlen oder im Falle von Online-Buchungen die Zahlung gemäß dem Online-Buchungsprozess zu leisten.

    6.3 Versäumt es der Kunde, Gebühren bei Fälligkeit zu zahlen, kann dies (nach Ermessen von BSI) dazu führen, dass:

    6.3.1 Den Beauftragten der Platz in der Schulung entzogen wird;

    6.3.2 BSI die Bereitstellung der Schulung einstellt; und/oder

    6.3.3 BSI den Beauftragten die aufgrund der Schulung fällige Zertifizierung vorenthält.

    6.4 Wenn der Kunde es versäumt, BSI einen im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Betrag fristgerecht zu zahlen, hat der Kunde unbeschadet aller anderen ihm zustehenden Rechte oder Rechtsmittel:

    6.4.1 Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Die Zinsen gemäß dieser Klausel werden täglich mit 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England berechnet.

    6.5 Alle im Rahmen dieser Vereinbarung an BSI zu zahlenden Beträge:

    6.5.1 verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und der Kunde hat bei Lieferung einer Mehrwertsteuerrechnung einen zusätzlichen Betrag in Höhe der auf diese Beträge anfallenden Mehrwertsteuer zu zahlen; und

    6.5.2 enthalten keine Aufrechnung, Gegenforderung, Abzüge oder Einbehalte (außer für oder aufgrund eines gesetzlichen Steuerabzugs oder -einbehalts).

     

    7. STORNIERUNG

    7.1 Der Kunde kann eine öffentliche Schulung mit einer Frist von 30 Kalendertagen gegenüber BSI stornieren. Stornierungen müssen schriftlich an den BSI Business Development Executive und an training.admin@bsigroup.com erfolgen. Öffentliche Schulungen können nicht innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der öffentlichen Schulung storniert oder verschoben werden.

    7.2 Der Kunde kann eine interne Schulung mit einer Frist von 45 Kalendertagen gegenüber BSI stornieren. Stornierungen müssen schriftlich an den BSI Business Development Executive und an training.admin@bsigroup.com erfolgen. Eine interne Schulung kann nicht innerhalb von 45 Tagen vor Beginn der internen Schulung storniert oder verschoben werden.

    7.3 Schulungen, die nicht in einem Schulungsraum stattfinden, können unter keinen Umständen storniert oder verschoben werden, und die Gebühren für Schulungen, die nicht in einem Schulungsraum stattfinden, sind daher nicht erstattungsfähig.

    7.4 Schulungen können vom Kunden nur gemäß diesem Abschnitt 7 storniert werden. Wenn ein Kunde oder Beauftragte nicht an allen oder einem Teil einer Schulung teilnehmen, ist die vollständige Zahlung der Gebühren erforderlich.

    7.5 Wenn eine Rückerstattung von BSI genehmigt wird, erfolgt diese ausschließlich über die ursprüngliche Zahlungsmethode.

     

    8. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

    8.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Schulung oder in Verbindung damit, einschließlich aller zugehörigen Schulungsmaterialien, sind Eigentum von BSI.

    8.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von BSI dürfen keine Reproduktionen, Scans oder Kopien (ganz oder teilweise) der Schulungsmaterialien angefertigt werden.

     

    9. KUNDENDATEN

    9.1 Im Verhältnis zwischen den Parteien ist der Kunde Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten.

    9.2 Der Kunde gewährt BSI eine unwiderrufliche, unbegrenzte und gebührenfreie Nutzungslizenz für die Kundendaten, die BSI zum Zwecke der Schulungsdurchführung zur Verfügung gestellt werden.

    9.3 Jede Partei garantiert, dass sie für die Zwecke dieser Vereinbarung:

    9.3.1 die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    (a) Die Verwendung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den von den betroffenen Personen (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) erteilten Genehmigungen oder Einwilligungen oder anderweitig in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung;

    (b) Die Verpflichtung, der anderen Partei die Bedingungen aller von den betroffenen Personen erteilten Genehmigungen oder Einwilligungen mitzuteilen;

    (c) Über angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gegen die unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen den versehentlichen Verlust oder die Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten verfügen und alle angemessenen Schritte unternehmen, um die Zuverlässigkeit ihres Personals, das Zugang zu diesen personenbezogenen Daten hat, sicherzustellen und diesem Personal Vertraulichkeitspflichten aufzuerlegen und sicherzustellen, dass dieses Personal sich seiner Verantwortlichkeiten gemäß der Datenschutzgesetzgebung bewusst ist;

    (d) Keine Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung;

    (e) Die Einhaltung aller Anfragen oder Mitteilungen, die sie von einer betroffenen Person in ihrer Eigenschaft als Datenverantwortlicher erhält;

    9.3.2 Eine Verpflichtung, der anderen Partei auf Anfrage die Unterstützung zu gewähren, die vernünftigerweise erforderlich ist, damit diese Partei ihren Verpflichtungen als Datenverantwortlicher (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) nachkommen kann.

    9.3.3 Die andere Partei so schnell wie möglich über die Entdeckung eines tatsächlichen oder vermuteten Datenverstoßes im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu informieren;

    9.3.4 Die andere Partei ist nach Erhalt einer Beschwerde einer betroffenen Person oder bei Kontaktaufnahme durch eine Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Compliance der Datenschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu informieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten.

    9.3.5 Die andere Partei ist in gutem Glauben zu konsultieren, was den Zeitpunkt, die Art und den Inhalt einer Antwort auf eine Beschwerde einer betroffenen Person oder die Kontaktaufnahme durch eine Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Compliance mit der Datenschutzgesetzgebung im Zusammenhang mit der Vereinbarung betrifft, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht verboten.

     


    10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    10.1 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt eine Haftung ein, die rechtlich nicht eingeschränkt werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für:

    10.1.1 Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit;

    10.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; und

    10.1.3 Verletzung der Bedingungen, die in Abschnitt 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Titel und ruhiger Besitz) impliziert sind.

    10.2 Vorbehaltlich Abschnitt 10.1:

    10.2.1 BSI haftet nicht für entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Einkommensverluste, Verlust von Firmenwert und/oder ähnliche Verluste oder Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen oder reine Vermögensschäden, oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, wie auch immer diese entstehen, sei es aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Vertrag, Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig.

    10.2.2 Die Gesamthaftung von BSI für Vertragsverletzungen, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellungen, Rückerstattungen oder anderweitige Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, ist auf die Gesamtsumme der für die Schulung gezahlten Gebühren beschränkt.

    10.3 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 und den Abschnitten 3 und 4 des Supply of Goods and Services Act 1982 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

    10.4 Dieser Abschnitt 10 gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung.

     


    11. VERTRAULICHKEIT

    11.1 Jede Partei kann zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei erhalten. Zu den vertraulichen Informationen einer Partei gehören keine Informationen, die:

    11.1.1 Öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei zurückzuführen ist;

    11.1.2 Sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befanden;

    11.1.3 Der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt werden; oder

    11.1.4 Von der anderen Partei unabhängig entwickelt werden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann.

    11.2 Vorbehaltlich Abschnitt 11.3 behandelt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und stellt die vertraulichen Informationen der anderen Partei keinen Dritten zur Verfügung oder verwendet die vertraulichen Informationen der anderen Partei für keinen anderen Zweck als die Durchführung der Vereinbarung.

    11.3 Eine Partei kann vertrauliche Informationen offenlegen, soweit diese vertraulichen Informationen gesetzlich, von einer Regierungs- oder anderen Aufsichtsbehörde oder von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass dies gesetzlich zulässig ist. Sie benachrichtigt die andere Partei so früh wie möglich über eine solche Offenlegung und berücksichtigt, soweit eine Benachrichtigung über die Offenlegung nicht verboten ist und in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 11.3 erfolgt, die angemessenen Anfragen der anderen Partei in Bezug auf den Inhalt einer solchen Offenlegung.

    11.4 Der Kunde erkennt an, dass seine Informationen von BSI auf anonymer Basis ohne Einschränkung verwendet werden können, einschließlich der Erstellung und Veröffentlichung von Berichten.

    11.5 Die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 11 gelten auch nach Beendigung der Vereinbarung, unabhängig davon, aus welchem Grund sie zustande kommt.

     

    12. KÜNDIGUNG

    12.1 12.1 Unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel kann jede der Vertragsparteien die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:

    12.1.1 Die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung der Vereinbarung begeht, die nicht behebbar ist, oder (wenn eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung behebt;

    12.1.2 Die andere Partei einen Schritt oder eine Maßnahme im Zusammenhang mit der Einleitung der Verwaltung, der vorläufigen Liquidation, dem Konkurs oder einem Vergleich oder einer Vereinbarung mit ihren Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), der Auflösung (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss, außer zum Zweck einer solventen Umstrukturierung), der Bestellung eines Konkursverwalters für eines ihrer Assets oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit unternimmt oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Gerichtsbarkeit unternommen wird;

    12.1.3 Die andere Partei die Ausübung ihres gesamten Geschäfts oder eines wesentlichen Teils davon einstellt oder damit droht, dies zu tun, oder einstellt oder damit droht, dies einzustellen; oder

    12.1.4 Die finanzielle Lage der anderen Partei sich so sehr verschlechtert, dass nach Ansicht der kündigenden Partei die Fähigkeit der anderen Partei, ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung angemessen nachzukommen, gefährdet ist.

    12.2 Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die BSI zur Verfügung stehen, kann BSI die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen im Rahmen der Vereinbarung fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt.

     

    13. KÜNDIGUNGSFOLGEN

    13.1 Bei Kündigung der Vereinbarung:

    13.1.1 Der Kunde gibt alle Schulungsmaterialien zurück, die noch nicht vollständig bezahlt wurden;

    13.1.2 Alle Bestimmungen der Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Kündigung der Vereinbarung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

    13.2 Die Kündigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatzansprüche in Bezug auf Verstöße gegen die Vereinbarung geltend zu machen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestanden.

     

    14. HÖHERE GEWALT

    BSI haftet dem Kunden gegenüber nicht im Rahmen der Vereinbarung, wenn das Unternehmen durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder in der Erfüllung dieser Verpflichtungen oder der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit verzögert wird. Dazu gehören unter anderem die folgenden Ereignisse: Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft von BSI oder eine andere Partei betreffen), Ausfall eines Versorgungsunternehmens oder eines Transport- oder Telekommunikationsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, böswillige Beschädigung, Compliance mit Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern, vorausgesetzt, der Kunde wird über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert.

     

    15. ÄNDERUNG

    Vorbehaltlich Abschnitt 4.3 ist keine Änderung der Vereinbarung wirksam, es sei denn, sie ist schriftlich verfasst und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet.

     

    16. VERZICHTSERKLÄRUNG

    Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das im Rahmen der Vereinbarung oder gesetzlich vorgesehen ist, durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels soll die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

     

    17. SALVATORISCHE KLAUSEL

    Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als gestrichen, ohne dass dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigt wird.

     

    18. GESAMTE VEREINBARUNG

    18.1 Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und hebt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen auf, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden und sich auf den Gegenstand der Vereinbarung beziehen.

    18.2 Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss der Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) verlässt, die nicht in der Vereinbarung festgelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsmittel zustehen.

     

    19. ABTRETUNG UND UNTERVERGABE

    19.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BSI seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder anderweitig damit handeln. Diese Zustimmung kann nach alleinigem Ermessen von BSI verweigert werden.

    19.2 BSI kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder anderweitig damit handeln.

     

    20. KEINE PARTNERSCHAFT ODER VERTRETUNG

    Keine Bestimmung der Vereinbarung soll oder wird dazu dienen, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter für die andere Partei zu handeln, und keine Partei ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder die andere Partei anderweitig in irgendeiner Weise zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftung und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).

     

    21. RECHTE DRITTER

    Die Vereinbarung überträgt gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 keine Rechte auf Personen oder Parteien (mit Ausnahme der Parteien der Vereinbarung und gegebenenfalls ihrer Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger).

     

    22. MITTEILUNGEN

    22.1 Alle im Rahmen der Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und der anderen Partei persönlich ausgehändigt oder per Post oder E-Mail an die in der Vereinbarung angegebene Adresse oder an eine andere Adresse, die von dieser Partei für solche Zwecke mitgeteilt wurde, gesendet werden.

    22.2 Eine ordnungsgemäß adressierte Mitteilung, die per frankierter Post erster Klasse oder per Einschreiben versandt wird, gilt zu dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem sie im normalen Postlauf zugestellt worden wäre. Eine per E-Mail versandte Mitteilung gilt zum Zeitpunkt der Übertragung als zugestellt (wie durch die Sendezeit einer E-Mail angezeigt).

     

    23. GELTENDES RECHT

    Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind nach diesem auszulegen.

     

    24. GERICHTSBARKEIT

    Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

     

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