Ab Juli 2025 gelten für CE- und UKCA-gekennzeichnete Medizinprodukte und IVDs, die not Grossbrittanien in Verkehr gebracht werden, gesetzliche Übergangsregelungen.
In Nordirland wird auch nach dem 1. Juli 2025 eine CE- oder UKNI-Kennzeichnung für Medizinprodukte, die in NI auf den Markt gebracht werden, erforderlich sein, und die Hersteller müssen die EU-Verordnungen einhalten.
Auf der Grundlage der MHRA-Anerkennung von (EU) 2023/607 können MDD/AIMDD-zertifizierte Medizinprodukte wie folgt auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden (nur wenn die in (EU) 2023/607 festgelegten Anforderungen erfüllt sind):
- Implantierbare Nicht-WET-Geräte der Klassen III und IIb bis Dezember 2027
- WET-Geräte der Klasse IIb, Geräte der Klassen IIa, Im und Is bis Juni 2028