Erteilung einer Zertifizierung
Bei Erstzertifizierungen, Erneuerungszertifizierungen oder Erweiterungszertifizierungen wird vor der Entscheidung über deren Erteilung zunächst eine Zertifizierungsprüfung durchgeführt, wenn:
- die Informationen aus dem erforderlichen Audit im Hinblick auf die Anforderungen und dem Anwendungsbereich der Zertifizierung in ausreichendem Maße vorliegen
- alle erheblichen Nonkonformitäten Nicht Konformitäten oder Abweichungen behoben worden sind, und
- der Plan für Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen aller ausstehenden geringfügigen Nonkonformitäten geprüft und angenommen worden ist.
Zur Aufrechterhaltung seiner der Zertifizierung muss ein Kunde auch weiterhin die Anforderungen der Managementsystemnorm und die Servicebedingungen für eine Zertifizierung von BSI erfüllen.