Ab dem Antragsjahr 2015 wird der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich folgende Systeme vollständig implementiert haben:
Große Unternehmen
- Zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 für das gesamte Unternehmen (Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle)
- Validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS über das gesamte Unternehmen (Gültigkeitserklärung eines zugelassenen Umweltgutachters bzw. Umweltgutachterorganisation)
Kleine und mittlere Unternehmen
(KMU: < 250 Mitarbeiter & < 50 Mio € Umsatz)
- Testat über die erfolgreiche Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 (Anlage 1 der SpaEfV) über das gesamte Unternehmen
- Testat über die Einhaltung des alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV über das gesamte Unternehmen