Unternehmen, die entweder ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem (UMS) gemäß EMAS einführen möchten, müssen folgende Nachweise erbringen:
- EnMS nach DIN EN ISO 50001 - Eine schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsführung in welcher festgestellt wird, dass das Unternehmen sich verpflichtet, ein EnMS nach DIN EN ISO 50001 einzuführen und umzusetzen. Zusätzlich muss das Unternehmen nachweisen, die energetische Bewertung der ISO 50001 umgesetzt zu haben.
- UMS nach EMAS - Eine schriftliche oder elektronische Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung über die Implementierung eines UMS nach EMAS im Unternehmen. Daneben muss das Unternehmen die eingesetzten Energieträger und -ströme erfassen und analysieren sowie die Ermittlung wichtiger Kenngrößen umsetzen.
Der Nachweis über die Einführung kann durch ein Testat der Zertifizierungsstelle (analog den Regeln der SpaEfV) wirksam erbracht werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der BAFA Seite.