Energieauditpflicht nach dem EDL-G

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Gesetz über Energiedienstleistungen

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Energieauditpflicht nach dem EDL-G
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EDL-G - Energiedienstleistungsgesetz

Am 22.04.2015 ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Damit ist die Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie EU-EnEff-RL (2012/27/EU) in Deutschland erfolgt. 
Das Gesetz regelt unter anderem, dass große Unternehmen (im Sinne der 2003/361/EG) entweder ein Energieaudit gemäß EN 16247-1 durchführen lassen müssen oder eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine Registrierung nach EMAS nachweisen können. Wird das Energieaudit von einer von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt, gilt als Qualifikationsnachweis des Energieauditors die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle.

In Österreich existiert ein Energieeffizienzpaket des Bundes, das eine Analogregelung für Österreich enthält und die Teilumsetzung der Energieeffizienz regelt.


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