Um den wachsenden Cyberbedrohungen zu begegnen, hat die EU die bisherige NIS-Richtlinie durch NIS-2 (Richtlinie 2022/2555) ersetzt. NIS-2 sieht strengere Sicherheitsanforderungen, eine verstärkte Lieferketten-Sicherheit, erweiterte Meldepflichten sowie eine striktere Aufsicht und Durchsetzung einschließlich EU-weit abgestimmter Sanktionen vor. Die neue Richtlinie ist seit dem 18. Oktober 2024 in Kraft und ersetzt die vorherige NIS-Richtlinie.