Unsere Unternehmenspolitik
Unsere Geschäftspolitik
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Objektivität
Das Ziel von zertifizierten Managementsystemen ist Vertrauen auf Seiten der Öffentlichkeit und der Geschäftspartner aufzubauen, dass die zertifizierten Unternehmen die jeweiligen besonderen Anforderungen erfüllen. Dieses Vertrauen hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Kompetenz der Mitarbeiter und der Unternehmensführung, der Unparteilichkeit, der Objektivität und der öffentlichen Wahrnehmung von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität sowie dem Vermeiden von Interessenkonflikten. Zu diesem Zweck befolgt BSI Group Deutschland GmbH die Prinzipien der ISO/ IEC 17021:2015 und ISO/ IEC 17065:2012 und hat weltweit unabhängige Komitees gebildet, deren wichtigste Aufgabe die Sicherung von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Objektivität ist.
Unternehmenszertifizierung
BSI Group Deutschland GmbH veröffentlicht Angaben über den Stand der Zertifizierung ihrer Kunden in ihrem Verzeichnis der Kunden und deren Zertifizierung. In diesem Verzeichnis befinden sich Informationen über aktuelle Zertifizierungen sowie abgelaufene oder aufgehobene Zertifizierungen.
Aufhebung von Zertifizierungen
BSI Group Deutschland GmbH hebt Zertifizierungen nicht ohne besonderen Anlass auf. Die Aufhebung einer Zertifizierung wird nur unter außergewöhnlichen Umständen und auf der Basis einer genauen Beurteilung der jeweiligen Umstände erfolgen. Während der Aufhebung ist die Zertifizierung des Managementsystems des betreffenden Kunden ausgesetzt, das Zertifikat ungültig und zwar bis die Aufhebung zurückgenommen wird. Der Entzug eines Zertifikates wird im Kundenverzeichnis veröffentlicht.
Einspruchsverfahren
Kunden der BSI Group Deutschland GmbH in den Bereichen Auditierung und Zertifizierung, die mit einer Entscheidung über ihre Zertifizierung oder Verifizierung nicht einverstanden sind und dies nicht mit ihrem Kundenbetreuer/Auditor oder dem örtlichen Management ihres BSI Büros lösen können, können innerhalb von 21 Werktagen nach Zugang der Entscheidung Einspruch bei dem Vorsitzenden für Compliance & Risk des BSI Büros in ihrem Land erheben. Die Adresse des jeweiligen Büros findet sich auf der länderspezifischen Website von www.bsigroup.com.
Ungeachtet des betroffenen Landes werden nach Erhalt eines Einspruchs ausgewählte Mitarbeiter von BSI, die in Bezug auf den Einspruchsgegenstand unabhängig sind, benannt. Der zuständige Ausschluss wird kontaktiert, um den Zugang des Einspruchs zu bestätigen, das Einspruchsverfahren zu erläutern und soweit notwendig weitere Daten und Informationen einzuholen und zu überprüfen. Die Einspruchsentscheidung wird förmlich mitgeteilt.
Beschwerden und Einsprüche
BSI Group Deutschland GmbH nimmt Beschwerden und/oder Einsprüche gegen BSI und seine Kunden ernst.
Wir bitten darum, dass Sie uns Ihre Beschwerden und/oder Einsprüche über BSI Group Deutschland GmbH schriftlich an den Customer Service von BSI Group Deutschland GmbH schicken. Wir behandeln Ihre Anliegen vertraulich und bemühen uns es bestmöglich zu bearbeiten. Sie werden stets über den Status Ihrer Beschwerde und/oder Ihrem Einspruch auf dem Laufenden gehalten. Wir werden Ihre Beschwerde und/oder Ihren Einspruch untersuchen und Ihnen schnellmöglich unsere Antwort zukommen lassen.
Bitte reichen Sie Beschwerden und/oder Einsprüche in schriftlicher Form ein. Sie bekommen eine Bestätigung des Eingangs der Beschwerde und/oder des Einspruchs. Sie werden registriert nach Eingang einer Beschwerde und/oder eines Einspruchs und über weitere Vorgehensweisen auf dem Laufenden gehalten. Die Lösung von Beschwerden und/oder Einsprüchen erfolgt sorgfältig in einem angemessenen Zeitrahmen.
Umgang mit Beschwerden von Dritten
Beschwerden gegen BSI oder einen unserer Kunden werden nicht öffentlich bekannt gegeben, es sei denn, dies ist durch eine entsprechende rechtliche Regelung verpflichtend notwendig.
Umgang mit Informationen und Änderungen
Für Informationen und Änderungen steht Ihnen unser Live Chat Service jederzeit zur Verfügung.
Informationen über ausgestellte und zurückgezogene Zertifikate im Bereich Medizinprodukte
Informationen über die Gültigkeit von BSI-Zertifikaten und Bescheinigungen werden auf formlose schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage unter Nennung des Zertifikatinhabers und der Nummer des Zertifikates.
Information zur Prüfung der technischen Dokumentation
Richtlinie 2007/47/EG und daraus folgende Änderung der Richtlinie 93/42/EWG: Mit Stichtag 21.März 2010 wurde die Richtlinie 93/42/EWG durch die Richtlinie 2007/47/EG geändert. Im Rahmen der Richtlinienänderung 2007/47/EG sind die Benannten Stellen verpflichtet, die Überprüfung der Technischen Dokumentationen für die Medizinprodukte Risikoklasse IIa und IIb entsprechend Prüfplan (NBOG_BPG_2009_4) durchzuführen.
Der Prüfplan wird von der Benannten Stelle erstellt und die entsprechenden Technischen Dokumentationen werden eingefordert.