Managementsysteme und Brexit – wie geht’s weiter?

Erklärung des BSI zur Zertifizierung von Managementsystemen bezüglich Brexit

BSI ist sich bewusst, dass Sie bei all der Ungewissheit, die Brexit umgibt, Fragen bezüglich Ihrer Managementsystemzertifizierungen und der Gültigkeit der UKAS-Akkreditierung haben könnten. Es ist nicht klar, was das Ergebnis der Verhandlungen in der Zeit des Übergangs nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bedeuten wird.

 

Zusammenfassung

  • Die von UKAS akkreditierte ISO-Zertifizierung für unsere Kunden wird auch nach Brexit gültig bleiben. 
  • BSI ist weiterhin bei ANAB und als UKAS als Mitglied von IAF akkreditiert und wird weltweit durch die gemeinsame Anerkennung im Rahmen des MLA abgedeckt. 
  • BSI wird die Situation weiterhin beobachten, und wir werden entsprechend kommunizieren, wenn es weitere Entwicklungen gibt.
  • BSI arbeitet auch mit anderen Akkreditierungsstellen in Europa zusammen und führt mit ihnen regelmäßig Gespräche über die Situation. 
  • BSI arbeitet hart daran, ein reibungsloses Ergebnis mit minimaler Unterbrechung für unsere Kunden zu gewährleisten.
  • Wir bemühen uns, unsere Kunden auf dem Laufenden zu halten, wenn die Folgen vom Brexit klarer werden. 
  • Die von den Internationalen Organisationen für Normung (ISO) veröffentlichten Normen sind weder mit der Europäischen Union noch mit deren Vorschriften verbunden und behalten nach wie vor ihre Gültigkeit.

Die UKAS-akkreditierte Zertifizierung von Managementsystemen wird weltweit sowohl durch das European Accreditation Multilateral Agreement (EA MLA) als auch durch das International Accreditation Forum, Multi-Lateral Agreement (IAF MLA) anerkannt.

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wird UKAS die Kriterien für die Mitgliedschaft bei EA nicht mehr erfüllen. EA hat jedoch die Option einer Übergangszeit eingeführt, die es UKAS ermöglicht, seine Mitgliedschaft für weitere zwei Jahre aufrechtzuerhalten. Während dieses Zeitraums wird die EA die Kriterien für die EA-Mitgliedschaft mit dem erklärten Ziel revidieren, dass der UKAS weiterhin EA-Mitglied bleibt1.

Diejenigen, die sich dem IAF MLA als Teil des Abkommens angeschlossen haben, müssen die von Konformitätsbewertungsstellen (wie BSI) ausgestellten Zertifikate anerkennen, die von allen anderen Unterzeichnern des IAF MLA akkreditiert sind.

 

https://european-accreditation.org/ea-and-the-impact-of-brexit/