Spitzenausgleich nach SpaEfV

Spitzenausgleich nach SpaEfV

Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 

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Spitzenausgleich nach SpaEfV
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Am 10. Juni 2013 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie endlich den Entwurf der Verordnung „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“ kurz Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Die Verordnung wurde zuletzt am 31.10.2014 geändert und regelt die Nachweisführung für die Einführung und den Betrieb von Energie- und Umweltmanagementsystemen. Durch die Änderungen wird der Spitzenausgleich neu geregelt.

Ab dem Antragsjahr 2015 wird der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS bzw. bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein alternatives System gemäß SpaEfVvollständig implementiert bzw. ein Energieaudit haben. Große Unternehmen müssen dies durch eine Zertifizierung/Validierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen.