Verordnung (EU) Nr. 722/2012 für Medizinprodukte

Die Verordnung (EU) Nr. 722/2012 der Kommission, die sowohl aktive implantierbare medizinische Geräte (AIMG) als auch unter Verwendung von tierischem Gewebe hergestellte Medizinprodukte betrifft, wurde am 9. August 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen gelten seit dem 29. August 2013. Die Verordnung ersetzt die bestehenden Anforderungen der Richtlinie 2003/32/EG und gilt sowohl für die Richtlinie über AIMG als auch für die über Medizinprodukte (90/385/EWG bzw. 93/42/EWG).